10.02. - 11.06. - 11.10. / Leseordnung im Jahreslauf
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01
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Im Winter, das heißt vom ersten November bis Ostern, soll man zur achten Stunde der Nacht aufstehen; das entspricht vernünftiger Überlegung.
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02
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So können die Brüder etwas länger als die halbe Nacht schlafen und dann ausgeruht aufstehen.
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03
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Was nach den Vigilien an Zeit noch übrig bleibt, sollen die Brüder die es brauchen, auf das Einüben der Psalmen und Lesungen verwenden.
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04
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Von Ostern bis zum ersten November werde die Stunde des Aufstehens so bestimmt: Auf die Feier der Vigilien folgen nach einer kurzen Pause für die natürlichen Bedürfnisse der Brüder
die Laudes, die bei Tagesanbruch zu halten sind.
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