Die Mahlzeit außerhalb des Klosters
(II,12,1)
Es war Brauch im Kloster, dass Brüder, die zu Besorgungen ausgingen, außerhalb des Klosters weder Speise noch Trank an nahmen. Diese Regel wurde sorgfältig eingehalten.
Eines Tages gingen Brüder zu einer Besorgung hinaus und hatten bis zu später Stunde zu tun. Sie kamen auf den Gedanken, bei einer gottgeweihten Frau einzukehren; sie traten in ihr Haus ein und ließen sich bewirten.
(II,12,2)
Als sie dann später als sonst ins Kloster zurückkamen, baten sie wie üblich den Vater um den Segen. Doch dieser fragte sie gleich: »Wo habt ihr gegessen?« - »Nirgends«, antworteten sie. Da sagte er zu ihnen: »Warum lügt ihr? Seid ihr nicht bei der und der Frau ins Haus gegangen? Habt ihr dort nicht das und das gegessen und so und so viele Becher getrunken?« So sagte ihnen der ehrwürdige Vater die Einkehr bei der Frau, die verschiedenen Speisen und die Zahl der Becher auf den Kopf zu.
Da wurde ihnen bewusst, was sie getan hatten. Zitternd fielen sie vor ihm nieder und gestanden ihr Vergehen ein, aber er verzieh ihnen auf der Stelle. Er war überzeugt, dass sie dies nicht noch einmal in seiner Abwesenheit tun würden, wussten sie doch, dass er im Geist bei ihnen war.